Rehabilitationssport ist eine für behinderte und von der Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Therapie mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern. Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach §44 Abs.1 Nr.3 und 4 SGB IX.

Die Kostenträger des Rehabilitationssports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahme reicht von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und ist verknüpft mit der jeweiligen Indikation. Die Verordnung muss durch einen Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation, soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Kostenübernahme eine Ermessensleistung.

Verordnet werden können als Erstverordnung durch den zugelassenen Arzt:

Sie können jedoch auch als Folgeleistung einer medizinischen Rehabilitation für die Dauer von sechs bis (in speziellen, begründeten Fällen) 24 Monaten verordnet werden.

Rehasportverordnungen gibt es für die verschiedensten Krankheitsbilder, bei denen durch Bewegung eine Verbesserung oder Linderung der Beschwerden erreicht werden kann.

Gerade nach einem erfolgreichen Kur- oder Rehaaufenthalt ist es wichtig, dass die Patienten einen eingeleiteten Heilungsprozess fortführen. Dies kann nur durch eigenständiges Sporttreiben erreicht werden.

In diesem Fall sowie nach Krankengymnastik ist der Rehasport eine sinnvolle Maßnahme.

Verordnung durch Ihren Arzt:

Die Verordnung des Rehasports durch Ihren Arzt ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung.

Im Regelfall wird Ihr Arzt bei akuten Beschwerden eine auf Sie abgestimmte Therapie verordnen, die Sie im Anschluss durch angeleitetes Training selbständig weiterführen sollten.

Um dies in einem fachmännisch geleiteten Rahmen stattfinden zu lassen, wird Ihnen Ihr Arzt die Rehasportverordnung ausstellen. Aber auch für Menschen mit chronischen Beschwerden ist die Rehasportverordnung gedacht.

Genehmigung Ihrer Krankenkasse:

Bevor Sie mit dem Rehasport-Training beginnen können, muss Ihre Krankenkasse die Verordnung genehmigen. Bei Fragen zu der Genehmigung oder bei Problemen seitens der Krankenkasse stehen wir Ihnen gerne mit Rat zur Seite. Sie können sich auch gerne noch vor der Genehmigung Ihrer Krankenkasse ein Bild von unseren Räumlichkeiten und dem Gruppentraining machen. Kommen Sie einfach vorbei!

Rehasport steht selbstverständlich auch Nichtmitgliedern offen.

Die Leistungen sind von allen Kostenträgern:

anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert. Die Basisleistung ist kostenfrei!

Die Krankenkassen übernehmen die Basisleistung des Rehasports. Damit ist sie für jeden gesetzlich Versicherten völlig kostenfrei.

Mögliche Zusatzleistungen

Der Verein bietet jedem Vereinsmitglied die Möglichkeit, diverse Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen, die zur weiteren Optimierung des gesundheitlichen Befindens führen.

Über diese Zusatzmöglichkeiten können Sie sich bei uns detailliert informieren lassen.

Der Rehabilitationssport wird grundsätzlich über gemeinnützige Vereine abgebildet.

Die Anerkennung der Vereine erfolgt durch die jeweiligen landesspezifischen Behindertensportverbände, in Hessen durch den  HBRS- Hessischer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.

Basis ist die Rahmenvereinbarung in der Neufassung vom 1. Oktober 2007, zwischen Krankenkassen, Unfallversicherung, Rentenversicherungen, Kriegsopferversorgung und der Bundesselbsthilfeverbandes für Osteoporose, des Deutschen Behindertensportverbandes, der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz und Kreislauferkrankungen und der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband.

Die Verordnung von Rehabilitationssport belastet nicht das Heilmittelbudget des Arztes und kommt grundsätzlich immer in Betracht, wenn körperliche Funktionseinschränkungen bestehen. So ist Rehasport z.B. bei Patienten mit chronischen Rückenbeschwerden besonders sinnvoll.
Rehasport kann durch die unterschiedlichen Angebote sehr individuell ausgestaltet werden.

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Herzlich Willkommen beim Rehasportverein Schwanheim e.V. - Ihr kompetenter Partner für Rehabilitationssport!

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Unser Partner:

ENJOY! Wellness- & Fitness-World
Martinskirchstraße 70
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Wir sind Mitglied beim:

Landessportbund Hessen e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt
Tel.: 069/6789-0
Fax: 069/6789-109
E-Mail: info@lsbh.de

Hessischer Behinderten-
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Frankfurter Str. 7
36043 Fulda
Tel.: 0661/869769-0
Fax.: 0661/869769-29
E-Mail: geschaeftsstelle@hbrs.de