Reha-Sport - Rehasportverein Schwanheim

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Reha-Sport

Rehabilitationssport  ist eine für behinderte und von der Behinderung bedrohte Menschen  entwickelte Therapie mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das  Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern. Es handelt sich  hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach §44 Abs.1 Nr.3 und 4 SGB IX.

Die  Kostenträger des Rehabilitationssports können die Rentenversicherung,  die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der  Maßnahme reicht von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und ist verknüpft mit  der jeweiligen Indikation. Die Verordnung muss durch einen Arzt  ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell  ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation,  soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere  Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SGB  IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für  den Rehabilitationssport. Bis zu diesem Zeitpunkt war die  Kostenübernahme eine Ermessensleistung.

Verordnet werden können als Erstverordnung durch den zugelassenen Arzt:
  • 50 Übungseinheiten über 18 Monate, die 1-2 mal pro Woche besucht werden können
  • 120 Übungseinheiten über 36 Monate (nur bei festgelegten Erkrankungen möglich)
Sie  können jedoch auch als Folgeleistung einer medizinischen Rehabilitation  für die Dauer von sechs bis (in speziellen, begründeten Fällen) 24  Monaten verordnet werden.

Rehasportverordnungen  gibt es für die verschiedensten Krankheitsbilder, bei denen durch  Bewegung eine Verbesserung oder Linderung der Beschwerden erreicht  werden kann.
Gerade nach  einem erfolgreichen Kur- oder Rehaaufenthalt ist es wichtig, dass die  Patienten einen eingeleiteten Heilungsprozess fortführen. Dies kann nur  durch eigenständiges Sporttreiben erreicht werden.
In diesem Fall sowie nach Krankengymnastik ist der Rehasport eine sinnvolle Maßnahme.

Verordnung durch Ihren Arzt:
Die Verordnung  des Rehasports durch Ihren Arzt ist Voraussetzung für die  Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung.
Im Regelfall  wird Ihr Arzt bei akuten Beschwerden eine auf Sie abgestimmte Therapie  verordnen, die Sie im Anschluss durch angeleitetes Training selbständig  weiterführen sollten.
Um dies in  einem fachmännisch geleiteten Rahmen stattfinden zu lassen, wird Ihnen  Ihr Arzt die Rehasportverordnung ausstellen. Aber auch für Menschen mit  chronischen Beschwerden ist die Rehasportverordnung gedacht.

Genehmigung Ihrer Krankenkasse:
Bevor Sie mit  dem Rehasport-Training beginnen können, muss Ihre Krankenkasse die  Verordnung genehmigen. Bei Fragen zu der Genehmigung oder bei Problemen  seitens der Krankenkasse stehen wir Ihnen gerne mit Rat zur Seite. Sie  können sich auch gerne noch vor der Genehmigung Ihrer Krankenkasse ein  Bild von unseren Räumlichkeiten und dem Gruppentraining machen. Kommen  Sie einfach vorbei!
Rehasport steht selbstverständlich auch Nichtmitgliedern offen.
Die Leistungen sind von allen Kostenträgern:
  • gesetzliche Krankenkassen
  • gesetzliche Unfallversicherungsträger
  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • die Träger der Alterssicherung der Landwirte
  • die Träger der Kriegsopferversorgung
anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert. Die Basisleistung ist kostenfrei!
Die  Krankenkassen übernehmen die Basisleistung des Rehasports. Damit ist sie  für jeden gesetzlich Versicherten völlig kostenfrei.

Mögliche Zusatzleistungen
Der Verein  bietet jedem Vereinsmitglied die Möglichkeit, diverse Zusatzleistungen  in Anspruch zu nehmen, die zur weiteren Optimierung des gesundheitlichen  Befindens führen.
Über diese Zusatzmöglichkeiten können Sie sich bei uns detailliert informieren lassen.
Der Rehabilitationssport wird grundsätzlich über gemeinnützige Vereine abgewickelt.
Die  Anerkennung der Vereine erfolgt durch die jeweiligen landesspezifischen  Behindertensportverbände, in Hessen durch den  HBRS- Hessischer  Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.
Basis  ist die Rahmenvereinbarung in der Neufassung vom 1. Oktober 2007,  zwischen Krankenkassen, Unfallversicherung, Rentenversicherungen,  Kriegsopferversorgung und der Bundesselbsthilfeverbandes für  Osteoporose, des Deutschen Behindertensportverbandes, der Deutschen  Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz und  Kreislauferkrankungen und der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband.

Die  Verordnung von Rehabilitationssport belastet nicht das Heilmittelbudget  des Arztes und kommt grundsätzlich immer in Betracht, wenn körperliche  Funktionseinschränkungen bestehen. So ist Rehasport z.B. bei Patienten  mit chronischen Rückenbeschwerden besonders sinnvoll.
Rehasport kann durch die unterschiedlichen Angebote sehr individuell ausgestaltet werden.
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