Was mache ich, wenn ich keine Verordnung habe und wer bekommt ein solche?
Jeder, der eine Einschränkung der Beweglichkeit - vorübergehend oder chronisch - oder eine Behinderung hat oder davon bedroht wird, kann sich von seinem Arzt eine Verordnung über Rehabilitationssport ausstellen lassen. Sein Heilmittelbudget wird dabei nicht belastet. Dazu zählen alle Wirbelsäulen-Erkrankungen wie z.B. chronische Muskelverspannung, Halswirbelsäulensyndrom, Bandscheibenschäden oder -Verkrümmungen der Wirbelsäule, Morbus-Bechterew-Erkrankte, Oesteoporose-Erkrankte und Endoprothesenträger.
Verordnungen für unsere Gymnastikstunden können bei uns angefordert werden.
Als Privatversicherter können Sie sich gerätegestützte Krankengymnastik (KGG) verordnen lassen.
Für einen Einstieg in die körperliche Aktivität ist eine Verordnung über KGG (Krankengymnastik mit Gerät) sinnvoll. Alternativ können Sie mit Ihrer Krankenkasse über die Übernahme der Kosten für Rehabilitationssport sprechen. Gerne erstellen wir Ihnen hierfür einen Kostenvoranschlag.
Kann ich Physiotherapie und Rehabilitationssport gleichzeitig durchführen?
Ja. So lassen sich aktive und passive Maßnahmen zur Wiederherstellung Ihrer Belastbarkeit ideal verbinden.
Ich habe keine Bescherden. Was kann ich tun, damit das so bleibt?
Besuche die Kurse des ENJOY! Wellness- & Fitness-World oder lass Dir von den kompetenten Trainern dort einen individuellen Trainingsplan erstellen. Auch unsere qualifizierten Übungsleiter sind dort vor Ort und beraten Dich gerne bzw. arbeiten dort.
ENJOY! Wellness & Fitness-World
Martinskirchstraße 70
60529 Frankfurt-Schwanheim
Telefon: 069 - 98 55 88 80
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